Kleinunternehmer

Kleinunternehmer haben wie Freiberufler allgemein wenig Ressourcen, um sich um ihre steuerlichen Angelegenheiten wie Buchhaltung, Überschussrechnung, Gewinnermittlung oder Steuererklärung zu kümmern. Da ist ein verlässlicher und vertrauensvoller Steuerberater, der einem diese Arbeit abnimmt und komplexe Sachverhalte einfach und verständlich erklärt, viel wert.

Denn obwohl der Kleinunternehmer unter Umständen von der Umsatzsteuer befreit sein kann, hat das Finanzamt für Kleinunternehmer viele Pflichten aber auch Optimierungs-Möglichkeiten vorgesehen: Von der Optierung für die Umsatzbesteuerung und dem damit verbundenen Umsatzsteuerausweis bis hin zu den gesonderten umsatzsteuerlichen Aufzeichnungspflichten.

Welche Umsätze müssen bei der Steuererklärung angegeben werden, welche Ausgaben kann ich steuerlich absetzen. Wir informieren Sie als Ihr Steuerberater sachlich umfassend und erledigen Ihre steuerlichen Pflichten aus einer Hand, damit Sie sich voll und ganz auf Ihr Geschäft konzentrieren können.

Daher unser erster Tipp an Sie: Nehmen Sie jetzt gleich Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie mit uns einen Termin für ein unverbindliches erstes Gespräch. Wir freuen uns Sie kennenzulernen.